400 Euro Jobs Minijobs Heimarbeit Zusatzverdienst durch Minijob 400-Euro-Jobs Nebeneinkommen

 Beruf: Heimarbeit: 400 Euro Minijobs

400 Euro Jobs - Minijobs und Heimarbeit


Die sog. 400 Euro Jobs oder auch Mini-Jobs genannt (bisher die sog. 325-Euro-Jobs) sind seit dem 1.4.2003 gesetzlich neu geregelt (Bereich der sog. "geringfügigen Beschäftigung).

Verdienstgrenze: Liegt der Verdienst eines Arbeitnehmers innerhalb der Einkommensgrenze von 400 Euro, fallen für den Arbeitnehmer weder Steuern noch Sozialabgaben an. Eine Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit z.B. auf 15 Stunden/Woche gibt es bei 400-Euro-Jobs nicht. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld werden anteilig auf jeden Arbeitsmonat angerechnet. Der Bruttomonatslohn darf jedoch nur zweimal im Jahr mehr als 400 Euro betragen. Eine Lohnsteuerkarte muß beim Arbeitgeber nicht vorgelegt werden.

Rentenversicherung: Sozialabgaben sind vom Arbeitnehmer nicht zu zahlen. Beiträge für die Rentenversicherung können jedoch freiwillig gezahlt werden.

Der Arbeitgeber meldet Arbeitnehmer, die auf Basis der 400-Euro-Jobs beschäftigt werden bei der Minijob-Zentrale

 an und zahlt dorthin auf die Höhe des jeweiligen Monatsentgeltes 25 % pauschal:

  • 11 Prozent Pauschalbetrag für die Krankenkasse,
  • 12 Prozent pauschal für die Rentenversicherung und
  • 2 Prozent Lohnsteuerpauschale.

Mehrere 400-Euro-Jobs: Es dürfen mehrere 400 Euro Jobs versicherungsfrei ausgeübt werden, wenn insgesamt nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient werden (inklusiv Sonderzahlungen, s.o.). Hierfür muß beim zuständigen Finanzamt die Befreiung von der Lohnsteuer beantragt werden. Der Befreiungsbescheid muß beiden Arbeitgebern vorgelegt werden.

Haushaltshilfe im Privathaushalt: Mini-Jobs, die in ausschließlich in einem Privathaushalt ausgeführt werden, gelten weitere Vergünstigungen. Wer eine private Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anmeldet, zahlt 12 Prozent Pauschalabgaben und kann außerdem zehn Prozent der Ausgaben von der Steuer absetzen (maximal 510 Euro im Jahr). Vorteil für die Beschäftigten ist, dass sie z. B. Rentenansprüche erwerben und krankenversichert sind.

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat eine spezielle Informationsbroschüre über die 400-Euro-Jobs herausgegeben. Die Broschüre informiert über die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung und in der Gleitzone. Zur Illustration sind Beispiele über die Auswirkungen der Neuregelung hinzugefügt.  Broschüre als PDF herunterladen (0.18 MB) | (PDF in HTML konvertieren) |

Jetzt gibt es speziell für so genannte 400-Euro-Jobs eine Vermittlungsbörse bei der Bundesanstalt für Arbeit. Über das Menü „Markt“ können Suchende und Anbieter auf die neue „Jobvermittlungsbörse - Ihr Angebot für Nebenbeschäftigungen“. Stellenangebote können selbstständig platziert und verwaltet werden... Weitere Informationen finden Sie hier.

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