Die sog. 400 Euro Jobs oder auch
Mini-Jobs genannt (bisher die sog. 325-Euro-Jobs)
sind seit dem 1.4.2003 gesetzlich neu geregelt (Bereich der sog. "geringfügigen
Beschäftigung).
Verdienstgrenze: Liegt der Verdienst eines
Arbeitnehmers innerhalb der Einkommensgrenze von 400 Euro, fallen für den
Arbeitnehmer weder Steuern noch Sozialabgaben an. Eine Begrenzung der
wöchentlichen Arbeitszeit z.B. auf 15 Stunden/Woche gibt
es bei 400-Euro-Jobs nicht. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld
und Urlaubsgeld werden anteilig auf jeden Arbeitsmonat
angerechnet. Der Bruttomonatslohn darf jedoch nur zweimal
im Jahr mehr als 400 Euro betragen. Eine Lohnsteuerkarte muß
beim Arbeitgeber nicht vorgelegt werden.
Rentenversicherung:
Sozialabgaben sind vom Arbeitnehmer nicht zu zahlen. Beiträge für die
Rentenversicherung können jedoch freiwillig gezahlt werden.
Der Arbeitgeber meldet
Arbeitnehmer, die auf Basis der 400-Euro-Jobs beschäftigt
werden bei der
Minijob-Zentrale
an und zahlt
dorthin auf die Höhe des jeweiligen Monatsentgeltes 25 %
pauschal:
- 11 Prozent Pauschalbetrag für die
Krankenkasse,
- 12 Prozent pauschal für die
Rentenversicherung und
- 2 Prozent
Lohnsteuerpauschale.
Mehrere 400-Euro-Jobs: Es
dürfen mehrere 400 Euro Jobs versicherungsfrei ausgeübt werden, wenn insgesamt
nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient werden (inklusiv Sonderzahlungen, s.o.).
Hierfür muß beim zuständigen Finanzamt die Befreiung von der Lohnsteuer
beantragt werden. Der Befreiungsbescheid muß beiden Arbeitgebern vorgelegt
werden.
Haushaltshilfe im
Privathaushalt: Mini-Jobs, die in ausschließlich in einem
Privathaushalt ausgeführt werden, gelten weitere
Vergünstigungen. Wer eine private
Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anmeldet, zahlt 12
Prozent Pauschalabgaben und kann außerdem zehn Prozent der Ausgaben von der
Steuer absetzen (maximal 510 Euro im Jahr). Vorteil für
die Beschäftigten ist, dass sie z. B. Rentenansprüche
erwerben und krankenversichert sind.
Das Bundesministerium für
Gesundheit und Soziale Sicherung hat eine spezielle Informationsbroschüre
über die 400-Euro-Jobs herausgegeben. Die Broschüre informiert über die
Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung und in der Gleitzone. Zur
Illustration sind Beispiele über die Auswirkungen der Neuregelung hinzugefügt.
Broschüre
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Jetzt gibt es speziell für so genannte 400-Euro-Jobs eine
Vermittlungsbörse bei der Bundesanstalt für Arbeit. Über das Menü
„Markt“ können Suchende und Anbieter auf die neue „Jobvermittlungsbörse - Ihr
Angebot für Nebenbeschäftigungen“. Stellenangebote können selbstständig
platziert und verwaltet werden... Weitere Informationen
finden Sie
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