Die SCHUFA ermittelt die
erforderlichen Daten
nicht selbst. Die
Vertragpartner der SCHUFA sind
verpflichtet Daten über ihre Kunden an
die Schufa zu liefern.
Neben Name, Geburtsdatum,
aktuelle und frühere Anschriften
werden sog.
Positivmerkmale (Daten über Aufnahme und
vertragsgemäße
Abwicklung von Geschäftsbeziehungen) und
sog. Negativmerkmale
(Daten über nichtvertragsgemäßes
Verhalten/gerichtliche
Vollstreckungsmaßnahmen).
Negativmerkmale dürfen auch ohne Einwilligung
des Kunden/Verbrauchers
übermittelt werden.
Postivmerkmale sind:
- Kontoanträge und Daten über Girokonten
- Kreditanträge und Daten über Kredite
- Ausgegebene Kreditkarten
- Bürgschaften
- Leasinggeschäfte
Negativmerkmale sind:
- Gemahnte (aber unbezahlte und nicht bestrittene) Forderungen
- Mahnbescheide
- Vollstreckungsmaßnahmen
- Verbraucherinsolvenzverfahren
- Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung (aus Schuldnerverzeichnis)
- Scheckrückgabe mangels Deckung
- Scheckkartenmissbrauch
- Kündigung eines Girokontos (z.B.wegen missbräuchlicher Nutzung)
- Konsumentenkredite (Kündigung wegen Zahlungverzugs mit mindesten zwei Raten)